Gesundheitskurse


Unsere Kurse sind so effektiv, dass sie von den meisten gesetzlichen Krankenkassen als Präventionsprogramme anerkannt sind.


Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20 SGB V grundsätzlich verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu bezuschussen. Weil der Gesetzgeber jedoch einen Gestaltungsspielraum gewährt, besteht Uneinheitlichkeit bei der Bezuschussung der Leistungen. Meist werden die „§ 20-Kurse“ aber für acht bis zehn Sitzungen mit ca. 75–100%, in der Regel zweimal pro Jahr, bezuschusst.


Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung der Kursgebühren von Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab, hier gibt es keine gesetzliche Regelung.


Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.



Wie Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse oder Ersatzkasse erhalten:


 1. Sie entrichten die Kursgebühren nach Anmeldung und vor Beginn des Kurses direkt an uns.


 2. Von uns als Kursanbieter erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung und das dazugehörige Auszahlungsformular für den Erhalt Ihres Zuschusses.


 3. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist Ihren Zuschuss direkt auf Ihr Konto.



Wie Sie als Unternehmen von unseren Gesundheitskursen profitieren können:


Zusätzlich zu der Bezuschussung in Höhe von ca. 80 % der Kursgebühren pro Teilnahme  kann jedes Unternehmen laut Einkommenssteuergesetz, § 3, Nr. 34 500,- Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter/in für zertifizierte, gesundheitsfördernde Maßnahmen (nach § 20 SGB V) steuerlich absetzen.


Privatpraxis für ambulante Psychotherapie

 

Privatversicherten werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel ebenfalls durch die private Krankenversicherung erstattet, wobei Sie die für Sie geltenden Konditionen bei Ihrer Krankenkasse erfragen können.


Privatversicherte oder Selbstzahler erhalten eine Rechnung. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.


Gesetzliche Krankenversicherte haben die Möglichkeit zur Abrechnung über ein Kostenerstattungsverfahren.


Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/


Psychologische Beratung


Angebote wie psychologische Beratung oder Coaching sind individuelle Leistungen, die grundsätzlich nicht von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden bzw. von der Beihilfe erstattungsfähig sind. Die Honorare dieser Selbstzahlerleistungen erhalten Sie auf Anfrage.

Profil Psychotherapie Psychologische Beratung   Reha-Nachsorge Für Unternehmen Abrechnung

Copyright © Easy-Writers

IMPRESSUM DATENSCHUTZERKLÄRUNG ANFAHRT & KONTAKT